Neues Pflegestärkungsgesetz erklärt

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II traten im Januar 2017 wesentliche Neuerungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige in Kraft. Von der damit verbundenen Neudefinition der Pflegebedürftigkeit sind alle Hilfs- und Pflegebedürftigen betroffen.

Die bisherigen 3 Pflegestufen wurden automatisch in 5 Pflegegrade übergeleitet. Neuanträge werden seit Januar 2017 nach einem neuen Begutachtungsassessment bearbeitet.

Diese Neuerungen erklärte Manuela Kunze, Abteilungsleiterin der Tagespflegeeinrichtungen des Caritasverbandes Südniedersachsen, in ihrem Vortrag: „Veränderungen des Pflegebedürftigkeitsbegriffs – Was gibt es Neues in der Pflegeversicherung?“ Dazu fanden sich zahlreiche Interessierte in den Räumen der Tagespflege „St. Vinzenz“ in Gieboldehausen ein, um sich zu informieren.

Interessierte beim Vortrag in den Räumen der Tagespflege „St. Vinzenz“
Interessierte beim Vortrag in den Räumen der Tagespflege „St. Vinzenz“

Was sind die Neuerungen, die auf die Pflegebedürftigen und deren Angehörige zukommen? Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Was sind Rechte der pflegenden Angehörigen? Wie wird der neue Pflegegrad bei der Einstufung berechnet?

Diesen und vielen anderen Fragen widmete sich der Vortrag und die anschließende Diskussionsrunde. Außerdem bestand die Möglichkeit, sich die Räume der Tagespflege Gieboldehausen anzusehen und sich über das Konzept der Einrichtung zu informieren.

Melanie Petroschka bedankte sich als Pflegedienstleitung bei den interessierten Zuhörern und verwies auf die nächste Veranstaltung: Mit einem „Tag der Offenen Tür“ am Samstag, 8. April 2017, von 14 bis 17 Uhr möchte sich die Tagespflege vorstellen und bei Kaffee und Kuchen sowie einem kleinen Osterbasar Interessierte willkommen heißen.

Manuela Kunze