Gemäß den Grundsätzen des Bundesteilhabegesetzes, allen Menschen mit einer Behinderung die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu gewährleisten und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, wurde im Jahr 2018 die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB) mit derzeit bundesweit rund 500 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Beratungsstellen geschaffen.
Das Angebot richtet sich an Menschen, die mit einer Beeinträchtigung leben oder von einer solchen bedroht sind sowie an Angehörige und nahestehende Personen.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn:
- Sie sich Orientierungshilfen in Bezug auf ihre Rechte und bedarfsgerechte Unterstützungsmöglichkeiten in sämtlichen Lebensbereichen, wie beispielsweise in Bezug auf Wohnen, Hilfsmittel, Assistenzleistungen, Mobilität, Kommunikation, Bildung, Beruf, Elternschaft, Freizeitgestaltung, wünschen.
- Sie sich bereits im Vorfeld einer Antragstellung über Teilhabemöglichkeiten und Teilhabeleistungen der unterschiedlichen Rehaträger informieren möchten.
- Sie auf der Grundlage umfassender Information persönliche Schritte planen möchten.
- Sie Unterstützung bei einer Antragstellung in Anspruch nehmen möchten.
- Sie sich über Verfahrensabläufe in Bezug auf die Beantragung von Teilhabeleistungen informieren möchten.
Die Beratung ist kostenlos, unbürokratisch, unabhängig und somit allein den Ratsuchenden verpflichtet. Die individuelle Situation und Bedürfnisse der Ratsuchenden stehen stets im Mittelpunkt.
Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht.
Eine rechtliche Beratung sowie die Begleitung in Widerspruchs- und Klageverfahren sind von dem Angebot ausgeschlossen.