Fachberatung im Kinderschutz im Landkreis Göttingen ist seit 17 Jahren wichtige Anlaufstelle für Einrichtungen. Caritas und AWO haben sich personell aufgestellt und bieten auch 2025 regionale Angebote an.
Der Internationaler Kindertag am 1. Juni macht auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und speziell auf die Kinderrechte aufmerksam. Ein wichtiges Thema hierbei ist auch der Kinderschutz.
Wie aktuell dies ist, zeigt die Anzahl der erfassten Kindeswohlgefährdungen. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen stieg 2023 gegenüber 2022 um mindestens 2 Prozent auf 63.700 Fälle, wobei von einem tatsächlichen Anstieg um bis zu 8 Prozent auf 67.300 Fälle ausgegangen werden kann (Quelle: www.destatis.de).

Anfang des Jahres haben der AWO Kreisverband und der Caritasverband Südniedersachsen zu einem Kinderschutz-Fachtag ins Kreishaus Göttingen geladen. Hierbei gab es neben einem Rückblick auf die vergangenen 17 Jahre Kinderschutz im Landkreis Göttingen auch Einblicke in die aktuellen Entwicklungen. Denn neben personellen Veränderungen gibt es auch inhaltliche Entwicklungen, über die die geladenen Kooperations- und Netzwerkpartner:innen informiert wurden.
Fälle wie Staufen, Lüdge, Bergisch Gladbach und Münster haben das Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Thema Kinderschutz geschärft, aber Kinderschutz ist ein dynamischer, kultureller Prozess. So ist im Jahr 2021 das Kinder- und Jugendstärkengesetz in Kraft getreten, dass u.a. die Selbstbestimmung von Kindern stärker in den Fokus nimmt. Jugendhilfeträger wie Kindertagesstätten wurden verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu verankern.
In den Gemeinden Friedland, Rosdorf, Staufenberg, der Samtgemeinde Dransfeld, der Stadt Hann. Münden und dem Flecken Adelebsen berät die AWO beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen. Die Kinderschutz-Fachkräfte der Caritas beraten zudem im Flecken Bovenden, in der Gemeinde Gleichen, den Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen, sowie der Stadt Duderstadt. Sollten Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung vorliegen, schätzen die Fachkräfte die Gefährdung ein und erstellen eine Prognose, die den Schutz des betroffenen Kindes sicherstellen soll.
Nach dem Missbrauchsfall Lüdge wurde im Landkreis Göttingen eine neue Kinderschutz-Methodik eingeführt. Das ist neben einem einheitlichen Wording ist das standardisierte Vorgehen im Mehr-Augen-Prinzip ein wichtiger Faktor im Kinderschutz. Als zentrale Stelle im Kinderschutz wurde das Zentrum für Kinderrechte und Kinderschutz (KuK) eingerichtet.
AWO und Caritas haben – beauftragt durch die Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ des Jugendamtes – Fortbildungen für Lehrkräfte, Kita-Fachkräfte, Schulbegleiter:innen und Tagespflege-Fachkräfte etabliert. Sexualisierte Gewalt ist und bleibt dabei ein Schwerpunkt. Bei Verdachtsfällen auf sexualisierte und häusliche Gewalt steht zudem der Landkreis in enger Kooperation mit der spezialisierten Fachstelle Phönix.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung können sich betroffene Fachkräfte aus Schulen, Kitas, therapeutischen und gesundheitlichen Institutionen an die AWO, die Caritas oder das KuK wenden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es unter www.awo-goettingen.de/kindeswohl, www.caritas-suedniedersachsen.de/kindeswohl sowie www.kuk-goettingen.de.