Caritas-Schuldnerberatungen informieren über Pfändungsschutzkonto am 16. Juni in Herzberg und am 18. Juni in Duderstadt.
Damit nehmen die Schuldnerberatungsstellen der Caritas Südniedersachsen an der deutschlandweiten Aktionswoche der Schuldnerberatungen unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld?“ teil, die vom 15. bis 19. Juni 2026 deutschlandweit läuft. Ratsuchende erhalten in offenen Sprechstunden Informationen über die Regelungen zum Pfändungsschutzkonto („P-Konto“):
- am Dienstag, 16. Juni 2026, von 9 Uhr bis 17 Uhr im Caritas-Centrum Herzberg (Magisterberg 4, 37412 Herzberg)
- am Donnerstag, 18. Juni 2026, von 9 Uhr bis 17 Uhr im Caritas-Centrum Duderstadt (Schützenring 1, 37115 Duderstadt, Haus B)
Dabei kann auch eine „P-Konto-Bescheinigung“ zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge ausgestellt werden. Die hierfür mitzubringenden Unterlagen können vorab im Sekretariat im Caritas-Centrum Herzberg am Harz erfragt werden, Telefon: 0 55 21 / 9 99 34-0 (erreichbar: Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr).
„Das P-Konto ermöglicht es, einen gesetzlich festgelegten monatlichen Grundfreibetrag automatisch vor Pfändungen zu schützen“, erläutert Schuldnerberater Michael Seifert aus dem Caritas-Centrum Herzberg am Harz. Menschen, die für andere Personen finanziell verantwortlich sind oder sich in besonderen Lebenssituationen befinden, können einen höheren Freibetrag mit einer „P-Konto-Bescheinigung“ beantragen.
„Viele Betroffene sind auf das Pfändungsschutzkonto angewiesen, um ihr Existenzminimum zu sichern“, sagt Schuldnerberater Thomas Pohl von der Schuldnerberatungsstelle im Caritas-Centrum Duderstadt. Bei einer Pfändung des Girokontos „friert“ die Bank das Guthaben auf dem Konto zunächst ein. Die Kontoinhabenden müssen tätig werden und das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. „Sonst wird keine Miete bezahlt, kein Abschlag für die Energieversorgung eingezogen und es steht auch kein Geld für den Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten zur Verfügung“, erläutert Pohl. Das Geld würde nach Ablauf eines Monats an den pfändenden Gläubiger überwiesen werden. „Um den Pfändungsschutz herzustellen, benötigen Betroffene die Unterstützung ihres Kreditinstitutes, von Schuldnerberatungsstellen und unter Umständen auch von Gerichten oder Vollstreckungsbehörden“, sagt Seifert.
„Pfändungsschutz wirksam durchsetzen“
Trotz der existentiellen Bedeutung des Pfändungsschutzes für Betroffene und den klaren gesetzlichen Regelungen mehren sich in der Praxis die Probleme bei der Einrichtung und Umsetzung dieses gesetzlichen Schutzinstruments. „‘Wie komme ich an mein Geld?‘ ist eine Frage, die wir als Berater der Caritas-Schuldnerberatungsstellen fast täglich von Ratsuchenden hören“, betont Seifert. Berichte von verspäteten Bereitstellungen des P-Kontos, verweigerten Umwandlungen oder zusätzlichen Bedingungen, wie ein Zwang zur Rückzahlung bei Konten im Minus, nähmen zu. „Müssen Gelder über das Vollstreckungsgericht oder öffentliche Gläubiger freigegeben werden, wird es für viele unserer Ratsuchenden richtig kompliziert. Gerade Menschen in akuten finanziellen Notlagen sind auf schnelle Hilfe und die unbürokratische Einrichtung des Pfändungsschutzes angewiesen“, erklärt der Schuldnerberater.
„Die Schuldnerberatungsstellen der Caritas in Duderstadt und Herzberg am Harz fordern daher ein entschlossenes Handeln der Politik, um den Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen“, sagen die Schuldnerberater Thomas Pohl und Michael Seifert. Sie stellen sich damit hinter eine Forderung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), die auch die Aktionswoche ausrichtet.

Die AG SBV kritisiert zudem rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. „Diese führen häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene“, erklärt Pohl.
Auch beim Basiskonto, das jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Girokonto sichern soll, sieht die AG SBV erheblichen Handlungsbedarf. „Ein Konto ist elementarer Bestandteil der Existenzsicherung“, betont Seifert. Kreditinstitute müssten Basiskonten aktiv anbieten. Verstöße seien wirksam zu sanktionieren. „Nur mit klaren, durchgesetzten Regeln wird der Zugang zu Giro- und Pfändungsschutzkonten unkompliziert und selbstverständlich“, betonen die beiden Caritas-Schuldnerberater. In Deutschland kommt es monatlich zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen, die Tendenz ist anhaltend hoch.
